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26.06.13 | Psychiatrie Misshandlungen in Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg in den 1950- bis 70er-Jahren sollen aufgearbeitet werden
Forderung nach Fonds / Kontaktstelle für Betroffene
St. Johannes-Stift Marsberg: Schlafsaal um 1950.
Foto: LWL/Hild
Die Abgeordneten im LWL-Gesundheitsausschuss appellierten einstimmig an die Bundesregierung, wie beim ¿Fonds Heimerziehung¿ einen Fonds für diese ehemaligen Patienten einzurichten. So sollen auch Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Unrecht erlitten haben, Entschädigungs- bzw. Unterstützungsleistungen zur Milderung der Folgeschäden erhalten.
¿Glaubwürdige Berichte¿
Das Thema der Misshandlungen von Schutzbefohlenen in den 50er, 60er und 70er Jahren sei vor allem durch die Arbeit des ¿Runden Tisches Heimerziehung¿ in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, sagte LWL-Krankenhausdezernent Dr. Meinolf Noeker. Nach Berichterstattung in den Medien (WDR Fernsehen) hatten sich seit März diesen Jahres 26 betroffene ehemalige Patienten (20 Männer, 6 Frauen) des St. Johannes-Stifts gemeldet. Noeker: ¿Sie berichten glaubwürdig und übereinstimmend von massiven Gewalt- und Missbrauchserfahrungen.¿ Dabei gehe es um unangemessene Ruhigstellung mit Medikamenten, Fixierungen mit fest gezurrten Gurten, Zwangsjacken und ¿stundenlanges in der Ecke stehen¿, Körperverletzungen, ¿Eisbäder¿, Essen von Erbrochenem sowie um sexuelle Übergriffe durch Teile des Klinikpersonals und ältere Jugendliche.
Der LWL hat eine Kontaktstelle für Betroffene eingerichtet:
Telefon: 0251 591-3862 sowie 0251 591-6806
Internet: http://www.lwl.org, ¿Kontaktstelle Kinder- und Jugendpsychiatrie 1950er bis 1970er Jahre¿.
Die Anrufer wollten sich im wesentlichen aussprechen oder ihre Akten einsehen, selten gebe es auch verbitterte oder aggressive Reaktionen, so Noeker weiter. Als schnelle Hilfe würde zum Beispiel eine erste Betreuung durch Trauma-Ambulanzen angeboten. Gelegentlich fragten die Anrufer nach finanzieller Entschädigung. Noeker: ¿Als ehemalige Patientinnen und Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie haben die Betroffenen nach den Regeln des Heimkinderfonds derzeit rechtlich leider keine Ansprüche.¿ Hilfen und Unterstützungsleistungen für die Betroffenen seien aber notwendig und moralisch geboten. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Missstände solle jetzt die Entschädigungsanliegen der Betroffenen in der Debatte um die Ausweitung des ¿Fonds Heimerziehung¿ unterstützen.
Hintergrund Fonds Heimerziehung
Anfang 2012 wurde der Fonds Heimerziehung für Betroffene errichtet, die zwischen 1949 und 1975 in Heimen der Jugendhilfe untergebracht waren. Die vom LWL erstellte wissenschaftliche Dokumentation über Heimkinder in Westfalen zwischen 1945 bis 1980 zeigte die besondere Verantwortung der Landesjugendämter auf. Der LWL hatte sich an dem Fonds Heimerziehung mit 1,5 Millionen Euro beteiligt.
St. Johannes-Stift Marsberg um 1960.
Foto: LWL
St. Johannes-Stift Marsberg: Unterricht um 1950.
Foto: LWL/Hild
Pressekontakt
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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