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16.05.12 | Jugend und Schule Neues Beratungshaus für die Bildung von jungen Menschen mit Behinderung startet
Das Beratungshaus ist ein Gemeinschafts-Pilotprojekt der Bezirksregierung Münster und dem Förderschulträger LWL. Sein Ziel: Für einen gleichberechtigten Zugang gehandicapter junger Menschen zum Bildungssystem vielfältige und bislang verstreute Beratungsangebote an einer Stelle bündeln.
Dafür stehen vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung bis zu zehn sonderpädagogische, ergo- und physiotherapeutische und pflegerische Fachleute bereit, die in Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen, Kliniken, Ärzten und Hilfsmittelanbietern qualifiziert und differenziert Hilfestellung geben. Vor allem in den Behinderungsbereichen Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache, Autismus sowie körperliche und motorische Entwicklung zeigen sie für die Betroffenen möglichst wohnortnahe Bildungsmöglichkeiten und -wege auf. Den Direktkontakt zur Vereinbarung persönlicher Beratungstermine bekommen Interessierte unter Tel. 0251-2105-400 oder per E-Mail: beratungshaus-muenster@lwl.org.
¿Eine Schule für alle zu entwickeln - das ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten und kann nur in enger Zusammenarbeit gelingen¿, so LWL-Schuldezernent Hans Meyer. Kooperationspartner Uwe Eisenberg, zuständiger Schulaufsichtsbeamter bei der Bezirksregierung Münster, ergänzt: ¿Wir wollen die bisherige Qualität der Förderung von behinderten Kindern sichern, damit Kinder mit und ohne Behinderungen in einer inklusiven Schule gemeinsam lernen können und alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechend optimal gefördert werden.¿ Und als Dritter im Bildungsbunde freut sich auch Klaus Ehling, Amtsleiter für Schule und Weiterbildung bei der Stadt Münster, über das LWL-Beratungshaus: ¿Das Angebot stellt einen weiteren Baustein in dem bestehenden Beratungsnetz dar und ist ausdrücklich zu begrüßen.¿
Hintergrund:
Die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen gilt auch für Schulen. Für den Bildungsbereich fordert die UN-Konvention von 2009 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule und zwar wohnortnah im sozialen Umfeld. Die vollständige Auflösung von Förderschulen wird in der Konvention nicht explizit gefordert.
Pressekontakt
Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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