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12.05.11 | Soziales Blinden- und Gehörlosengeld in Münster

Blinde Menschen haben Anspruch auf Unterstützung. <br>Foto:LWL<br />

Blinde Menschen haben Anspruch auf Unterstützung.
Foto:LWL

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Münster (lwl). Mehr als 2,49 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr als Hilfe an blinde, stark sehbehinderte oder gehörlose Menschen in Münster gezahlt (2009: 2,5 Mio Euro). Knapp 791 (2009: 781) sinnesgeschädigte Menschen erhielten diese Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der durch die Behinderung entsteht. Sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten pauschal 77 Euro monatlich, das Blindengeld kann für Erwachsene, je nach Einzelfall, bis zu 600 Euro betragen.
2010 haben westfalenweit 27.050 (2009: 26.944) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld insgesamt 81,7 Millionen Euro (2009: 82,9 Mio Euro) vom LWL erhalten.
Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe.

Pressekontakt

Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

presse@lwl.org

Der LWL im Überblick

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

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