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25.02.08 | Soziales LWL erfüllt Schwerbehindertenquote
Verband übertrifft geforderten Anteil um zwei Prozent
Jeder Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern muss mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Quote nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Mit diesem Geld unterstützt das LWL-Integrationsamt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten.
Pressekontakt
Markus Fischer und Inka Husmeier, LWL-Pressestelle, Tel.: 0251 591-235
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 21.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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