07.07.25 | Kultur Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe
Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung endet am 31. August
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Mit der zweiten Antragsrunde 2025 erweitert die LWL-Kulturstiftung ihre Richtlinien um die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind. Das neue Antragsformular mit allen Informationen wird auf der Internetseite der Stiftung bereitgestellt: http://www.lwl-kulturstiftung.de
Was gefördert wird
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe und deutlicher Relevanz für die Region. Dabei ist die Förderung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege. Gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.
Neu: Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen
Neu ist ab diesem Förderzyklus, dass Honoraruntergrenzen für professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Kostenplänen berücksichtigt werden müssen. Künstlerische und kreative Arbeit freischaffender Akteurinnen und Akteure soll damit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts angemessen vergütet werden.
Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (nach Definition des Deutschen Kulturrates) können verschiedene Berechnungsmodelle herangezogen werden wie die Honorarmatrix des Landes Nordrhein-Westfalen, Empfehlungen von Bundeskulturverbänden oder Basishonorare von ver.di.
Eine Erläuterung zu den Berechnungen und den Berechnungsgrundlagen bietet die Orientierungshilfe "Kosten- und Finanzierungsplan", die auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung verfügbar ist. Auch können in der Beratung gezielt Rückfragen zu dieser Neuerung und der transparenten Darlegung beantwortet werden.
Beratungsangebot
Damit die oben genannten formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung vorherige Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).
Das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung entscheidet über alle fristgerecht eingegangenen Anträge im Dezember dieses Jahres.
Hintergrund
Seit 2004 hat die LWL-Kulturstiftung als selbstständige private Stiftung bürgerlichen Rechts 492 Projekte mit rund 44,9 Millionen Euro unterstützt, darunter Vorhaben von Einrichtungen des LWL sowie Projekte Dritter. Seit 2021 ergänzt die Stiftung ihre Fördertätigkeit mit inhaltlichen Sonderprogrammen zu aktuellen und kultur- und gesellschaftsrelevanten Schwerpunkten. Mit ihren Förderungen stärkt die LWL-Kulturstiftung Kunst und Kultur in Westfalen-Lippe, unterstützt Kooperationen und schafft kulturelle Mehrwerte in der und für die Region. Aufgrund ihrer fördernden und beratenden Tätigkeit ist die Stiftung zu einer starken Partnerin für Kulturverantwortliche und Kulturschaffende in Westfalen-Lippe geworden.
Pressekontakt
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, Telefon 0251 591-6929
Der LWL im Überblick
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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